Sachkundeschulung

Für Hubschrauberlandeplätze müssen vom Flugplatzbetreiber „Sachkundige Personen“ eingesetzt werden, die den Landeplatz während des Flugbetriebes absichern. Dies ist u.a. in verschiedenen Vorschriften wie u.a. die ...

 

  • Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO) § 45, Abs. 4 
  • oder die NfL I-72/83 u.v.w. 

 

... geregelt.

 

Sachkundige Personen sind nur dann sachkundig, wenn sie ...

 

  • ... in die Handhabung und Gebrauch der Feuerlösch- und Rettungsgeräte,
  • ... in das Alarmierungsverfahren und
  • ... in die Aktivierung der HLP-Befeuerung eingewiesen sind.

 

Eine gültige* Ausbildung in Erste Hilfe muss nachgewiesen werden können.

 

* Nach Ablauf von 2 Jahren muss eine Auffrischung in Erste Hilfe stattfinden. Mehr zum Thema Erste Hilfe erhalten Sie hier.

 

Durch wiederkehrende Schulungen müssen Sachkundige Personen ihr erlerntes Wissen mindestens einmal jährlich auffrischen, um im Havariefall richtig reagieren zu können. Über diese Schulungen besteht eine Nachweispflicht welche von den Luftfahrtbehörden kontrolliert werden.

 

Gerne beraten wir Sie zu diesem Thema. 

Bei Fragen senden Sie uns ihr Anliegen an info@f-m-s-service.de

Wir werden Sie umgehend kontaktieren.

Druckversion | Sitemap
© F-M-S SERVICE 2005 - 2021 | Impressum | Datenschutzerklärung | AGB