Ein Brand stellt für jedes Unternehmen eine ernste Gefährdung dar. Die Verantwortung für die Beschäftigten, die Sicherung des Unternehmens und die öffentliche Sicherheit erfordern eine angemessene Aufmerksamkeit für den Brandschutz. Zum betrieblichen Brandschutz gehören eine regelmäßige Unterweisung aller Beschäftigten und eine Ausbildung von Brandschutzhelfern.
Die Notwendigkeit von Brandschutzhelfern ergibt sich aus folgenden Rechtsgrundlagen:
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
§ 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen
§ 6 Dokumentation
§ 10 „Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen“
Unfallverhütungsvorschrift DGUV 1 Vorschrift 1
„Grundsätze der Prävention“ § 22 Abs. 2 „Notfallmaßnahmen“
DGUV Regel 100-001 "Grundsätze der Prävention"
Kapitel 4.4 NNotfallmaßnahmen
Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR)
ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ Ausgabe 05/2018
Abschnitt 7.3 „Brandschutzhelfer“
DGUV Information 205-023 "Brandschutzhelfer - Ausbildung und Befähigung
Welche Aufgabe hat ein Brandschutzhelfer/eine Brandschutzhelferin?
Unser Schulungskonzept
Derzeit gibt es keine einheitlichen Standards zur Ausbildung von Brandschutzhelfern. Gesetzlich ist geregelt, dass die Ausbildung mindestens vier Stunden umfassen sollte und eine praktische Löschübung mit sich führt. Zudem muss die Schulung einmal jährlich wiederholt werden.
Unsere Schulungsinhalte umfassen u.a.:
Wir erstellen individuelle Schulungen für Ihr Unternehmen. Dabei beachten wir alle grundlegenden und wichtigen Bestimmungen, denen Brandschutzhelfer in einer Gefahrensituation nachkommen sollten.
Wir verfügen über flexible Möglichkeiten die Schulung genau nach Ihren Bedürfnissen und den örtlichen Gegebenheiten Ihres Unternehmens/ihres Betriebes zu gestalten.
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Wir beraten Sie gern zu unseren Schulungsangeboten und erstellen ein auf ihr Unternehmen/auf ihren Betrieb abgestimmtes Konzept. Für eine individuelle Beratung oder ein Angebot rufen Sie uns an oder senden uns eine Email an info@f-m-s-service.de Wir kontaktieren Sie umgehend.