Die weltweit aktuelle Situation durch Covid 19 fordert im Umgang mit Menschenmengen wirksame Maßnahmen in den Bereichen Hygiene und Infektionsschutz
 

Die Sicherheit der Besucher und Mitarbeiter bei Menschenansammlungen und Veranstaltungen in Räumen oder auch im Freien im Bereich der/ von z.B. …

  • Kantinen 
  • Industriehallen/Räume (auch temporär umgenutzte)
  • Hotels/Gaststätten: wie Foyers, Tagungsräumen
  • Galazelte
  • Messen 
  • Festzelte
  • Theatern
  • Kinos
  • Kulturhäusern
  • Gemeindehäusern
  • Biergärten
  • Aulen
  • Mehrzweckhallen
  • Stadien
  • etc.

und bei Anlässen wie:

  • Tag der offenen Türen
  • Familienfeste
  • Betriebsversammlungen 
  • Tagungen
  • Betriebsfeiern
  • Firmenveranstaltungen
  • Sportveranstaltungen
  • Hochzeiten
  • Jubiläen
  • Festivals
  • Konzerten
  • Aufführungen
  • etc. 

… hat höchste Priorität.

 

Dazu bedarf es der Beurteilung mehrerer Faktoren, wie zum Beispiel …

  • der Lebensmittelhygiene
  • grundsätzliche Hygienemaßnahmen
  • Übertragungswege von Krankheitserregern (Aerosole-, Tröpfchen- oder Schmierübertragung).

 

Die diesbezügliche Verantwortung wird grundsätzlich in die Hände des Betreibers gelegt und wird durch das jeweilis zuständige Gesundheitsamt überwacht.

 

Dies erfordert beim Betrieb einer, aber auch bei der reinen Vermietung von Versammlungsstätten und auch von Veranstaltungen außerhalb genehmigter Versammlungsstätten eine gründliche, an Sicherheits- und Hygieneaspekten orientierte Planung welche wir gerne für Sie übernehmen:

 

  • Erstellen von Hygienekonzepten
  • Erstellen von Hygiene-/Desinfektionsplänen
  • Umsetzung der Konzepte und Pläne
  • Gesetzlich vorgeschriebene Kontrolle der Durchführung und Einhaltung der Maßnahmen
  • Durchführung von Hygiene-Schulungen

 

 

Für eine individuelle Beratung oder ein Angebot rufen Sie uns an oder senden uns eine Email an info@f-m-s-service.de

 

Wir kontaktieren Sie umgehend.

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